Einbeziehung der bestehenden gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) in eine einzige GMO mit dem Ziel, die Regelungen für die klassischen Bereiche der Marktpolitik zu harmonisieren: Intervention, private Lagerhaltung, Einfuhrzollkontingente, Ausfuhrerstattungen, Schutzmaßnahmen, Absatzförderung für Agrarerzeugnisse, staatliche Beihilfen, Mitteilungen und Berichterstattung. Dabei bleiben die geltenden Instrumente und Mechanismen in ihrer Substanz unverändert.
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