Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Stützung der Realwirtschaft und der Beschäftigung sollten zügig, zielgerichtet und befristet durchgeführt werden und folgenden Leitprinzipien genügen: Förderung einer offenen Wirtschaft innerhalb des Binnenmarkts und gegenüber Drittländern, Gewähr der Nichtdiskriminierung von Waren und Dienstleistungen anderer Mitgliedstaaten, Vereinbarkeit mit den langfristigen Reformzielen.
www.cyberdunk.com
Suscribirse a:
Enviar comentarios (Atom)
No hay comentarios:
Publicar un comentario