lunes, 30 de marzo de 2009

Maßnahmen

Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Stützung der Realwirtschaft und der Beschäftigung sollten zügig, zielgerichtet und befristet durchgeführt werden und folgenden Leitprinzipien genügen: Förderung einer offenen Wirtschaft innerhalb des Binnenmarkts und gegenüber Drittländern, Gewähr der Nichtdiskriminierung von Waren und Dienstleistungen anderer Mitgliedstaaten, Vereinbarkeit mit den langfristigen Reformzielen.

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