Insbesondere ist die Gemeinschaft bereit, Zahlungsbilanzhilfen für die Mitgliedstaaten, die diese benötigen und dafür in Frage kommen, bereitzustellen, und begrüßt die Absicht der Kommission, einen Vorschlag zur Verdoppelung des Plafonds für die Hilfe im Rahmen der Beistandsfazilität der Union zur Zahlungsbilanzstützung auf 50 Mrd. EUR vorzulegen.
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