lunes, 23 de marzo de 2009

Es ist anzumerken

Es ist anzumerken, dass die Mitgliedstaaten, die weniger als 3% des EU Gesamtwertes ausmachen, gemäß Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates eine um 15 Tage längere Frist haben, um Daten zu liefern.
Die EU im Dienste der europäischen Familien.

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