miércoles, 5 de agosto de 2009

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- In den meisten Fällen kann mithilfe des EVZ-Netzes eine gütliche Einigung zwischen Verbrauchern und Händlern herbeigeführt werden.
- Konnten die Verbraucher keine Einigung mit dem Händler erzielen, so beraten die EVZ über außergerichtliche Verfahren.

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