lunes, 31 de agosto de 2009

Gründe

Einer der Gründe hierfür lag darin, dass das bestehende EU-Vergaberecht für die Beschaffung der meisten Verteidigungs- und Sicherheitsgüter als ungeeignet galt.
Endlich gelten die Binnenmarktschriften auch für Sektoren, die bislang vom Gemeinschaftsrecht ausgenommen waren.

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