miércoles, 18 de noviembre de 2009

Darüber

Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat überprüfen lassen, ob durch die befürwortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten werden.Kann dies nicht bestätigt werden, gilt der Beschluss als abgelehnt.

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