lunes, 11 de mayo de 2009

Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission innerhalb von vier Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung die Namen der Personen mit, die sie gemäß Artikel
12 Absätze 1 und 2 als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats benannt haben.


www.cyberdunk.com

No hay comentarios:

Publicar un comentario