jueves, 7 de mayo de 2009

Ausnahme

Mit Ausnahme der in Absatz 6 Buchstaben a, b, c, d, e, g,
h, k und l genannten Aufgaben kann der Verwaltungsrat seine
Zuständigkeiten an den Exekutivausschuss delegieren.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher

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