Die Überschreitung des Referenzwerts von 3 % kann nicht als vorübergehend angesehen werden. Die Überschreitung des Referenzwerts von 3 % ist auch nicht auf besondere Umstände zurückzuführen, da sie nicht aufgrund eines schweren Wirtschaftsabschwungs im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts entstanden ist.
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