Daher erkennt die Union die nachstehend aufgeführten Rechte, Freiheiten und Grundsätze an. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
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