Daher hat die Kommission einen Bericht nach Artikel 104 Absatz 3 des Vertrags angenommen, wodurch das bei einem übermäßigen Defizit anzuwendende Verfahren eingeleitet wird. Laut den Prognosen der Kommission vom Januar hat das Defizit ohne Anrechnung einmaliger Maßnahmen im Jahr 2008 3,6 % des BIP betragen (bzw. 3,4 % des BIP einschließlich einmaliger Maßnahmen).
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