Die länderspezifischen Stellungnahmen sind verfügbar unter: Hintergrundinformationen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt und zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt muss die Kommission einen Bericht erstellen, wenn das Defizit eines Mitgliedstaats den Referenzwert von 3 % des BIP übersteigt.
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