Sodass den Mitgliedstaaten Mittel in Höhe von bis zu 1,8 Mrd. EUR zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Sie können diese dann für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, eine Neuausrichtung der Hilfe für die Schwächsten und die Intensivierung von Qualifizierungsmaßnahmen einsetzen.
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