einschließlich Vorschlägen, dass jedem Arbeitslosen frühzeitig eine Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeit angeboten wird, und zwar den unter 20-Jährigen binnen eines Monats, den unter 25-Jährigen binnen zwei Monaten und den über 25‑Jährigen binnen drei Monaten. Der ESF sollte das Erreichen dieser „Neubeginn“-Ziele unterstützen.
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