Die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Milcherzeugnisse wurde im Januar wiedereingeführt. Die umsichtige Festsetzung der Erstattungssätze soll es ermöglichen, dass unsere Exporteure wettbewerbsfähig sind, ohne dass die Weltmarktpreise künstlich unterboten werden. Die Kommission wird die Erstattungsgewährung so lange wie notwendig fortsetzen.
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