Das EU-Schulmilchprogramm wurde kürzlich verbessert, und zurzeit wird darüber beraten, wie dieses Programm noch attraktiver gestaltet werden kann.
Die Kommission wird den Mitgliedstaaten ausnahmsweise gestatten, den landwirtschaftlichen Betriebsinhabern auf die ihnen ab 1. Dezember zustehenden Direktzahlungen bereits ab 16. Oktober Vorschüsse in Höhe von bis zu 70% zu zahlen.
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