Durch die Festsetzung des Abrufsatzes der MwSt-Eigenmittel auf 0,30 % und die Deutschland, den Niederlanden und Schweden gewährten befristeten Kürzungen (s.o.) steigt der Betrag der VKKorrektur, da sich der „VK-Vorteil“ verringert (siehe Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d Eigenmittelbeschluss 2007 – gegenüber Eigenmittelbeschluss 2000 unverändert).
www.talkdep.com
Suscribirse a:
Enviar comentarios (Atom)
No hay comentarios:
Publicar un comentario