2008 ist im Eingliederungsplan ein neues Kapitel einzufügen, da der Eigenmittelbeschluss 2007, sobald er in Kraft tritt, gemäß seinem Artikel 11 vom 1. Januar 2007 an wirksam ist (s.o. Nummer 3, 4 und 5.1). Da die Haushaltsjahre 2007 und 2008 bereits abgeschlossen sind, müssen diese Anpassungen im Haushaltsjahr 2009 vorgenommen werden.
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