martes, 28 de abril de 2009

Drittstaaten

Drittstaaten, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Gemeinschaft geschlossen haben. Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenztere Gruppe von Ländern. Die Förderfähigkeit der jeweiligen Länder wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw. Unteraktion eigens festgelegt.

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