lunes, 27 de abril de 2009

BREITBAND

BREITBAND-INFRASTRUKTUR UND GAP-„GESUNDHEITS-CHECK“.

Kapitel 10 wird daher nicht mehr verwendet. Sämtliche Zollabgaben einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit dem Agrarbereich werden unter Kapitel 12 eingesetzt.

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