BREITBAND-INFRASTRUKTUR UND GAP-„GESUNDHEITS-CHECK“.
Kapitel 10 wird daher nicht mehr verwendet. Sämtliche Zollabgaben einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit dem Agrarbereich werden unter Kapitel 12 eingesetzt.
www.cyberdunk.com
Suscribirse a:
Enviar comentarios (Atom)
No hay comentarios:
Publicar un comentario