viernes, 10 de abril de 2009

Ansicht

Nach Ansicht der Kommission sollten öffentliche Stellen vorbildlich handeln und Rechnungen – grundsätzlich – binnen 30 Tagen begleichen. Ferner verpflichtet sich die Kommission, die Bezahlung von Waren und Dienst¬leistungen so zu beschleunigen, dass alle Zahlungsziele eingehalten werden und die gesetzliche Frist in etlichen Fällen sogar unterschritten wird.

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