viernes, 16 de octubre de 2009

Staatsangehörige

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen zur Einreise in ein anderes Land der Europäischen Union weder ein Visum noch einen Reisepass und müssen sich auch keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen.

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