viernes, 16 de octubre de 2009

beliebigen

Sie können jeder beliebigen Beschäftigung nachgehen. Jedoch müssen sie bei Antritt einer Beschäftigung oder spätestens drei Monate nach der Einreise eine "Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger" beantragen.

www.cyberdunk.com

No hay comentarios:

Publicar un comentario