jueves, 15 de octubre de 2009

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten unterliegen denselben Rechtsvorschriften und genießen die gleichen Vorteile wie inländische Arbeitnehmer.
Alle EU-Bürger können die Dienste der öffentlichen Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen.


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