lunes, 26 de octubre de 2009

ansatzpflichtige

nicht ansatzpflichtige Posten.
12 Ob eine Auslassung oder fehlerhafte Darstellung von Angaben die auf der Basis des Abschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnte und deshalb als wesentlich einzustufen ist,

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