martes, 11 de agosto de 2009

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat prüft die Schlussfolgerungen der Bewertung
nach Artikel 30 Absätze 3 und 4 und erteilt der Kommission
erforderlichenfalls Empfehlungen für Änderungen bezüglich
der Agentur sowie ihrer Arbeitsmethoden und Aufgaben.

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