So sind die Mitgliedstaaten der IEA ebenfalls gehalten, Erdölvorräte anzulegen, deren Freigabe von der Agentur koordiniert wird.
Da die Vorräte nach den neuen Bestimmungen ausdrücklich nicht verpfändet oder anderweitig belastet werden dürfen.
www.focusdep.com
Suscribirse a:
Enviar comentarios (Atom)
No hay comentarios:
Publicar un comentario