viernes, 12 de junio de 2009

IEA

So sind die Mitgliedstaaten der IEA ebenfalls gehalten, Erdölvorräte anzulegen, deren Freigabe von der Agentur koordiniert wird.
Da die Vorräte nach den neuen Bestimmungen ausdrücklich nicht verpfändet oder anderweitig belastet werden dürfen.

www.focusdep.com

No hay comentarios:

Publicar un comentario