miércoles, 13 de mayo de 2009

So

So stellen Rabatte, die dafür gewährt werden, dass die Erzeugnisse eines Wettbewerbers in geringerem Umfang oder überhaupt nicht erworben werden, nach der ständigen Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte einen Missbrauch dar.

www.focusdep.com

No hay comentarios:

Publicar un comentario