jueves, 7 de mayo de 2009

Persönlichkeit

Europarat benannte Persönlichkeit darf an den Abstimmungen
über Beschlüsse nach Absatz 6 Buchstaben a, b, und k teilnehmen.
Unbeschadet außerordentlicher Sitzungen beruft der Vorsitzende
den Verwaltungsrat zweimal jährlich ein. Außerordentliche

www.cyberdunk.com

No hay comentarios:

Publicar un comentario