Die administrativen Modalitäten der Zusammenarbeit
nach Absatz 2 müssen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht
stehen und sind vom Verwaltungsrat auf der Grundlage
eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, zu dem die Stellungnahme
www.cyberdunk.com
Suscribirse a:
Enviar comentarios (Atom)
No hay comentarios:
Publicar un comentario