miércoles, 6 de mayo de 2009

Modalitäten

Die administrativen Modalitäten der Zusammenarbeit
nach Absatz 2 müssen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht
stehen und sind vom Verwaltungsrat auf der Grundlage
eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, zu dem die Stellungnahme

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