miércoles, 6 de mayo de 2009

Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten müssen alle vier Jahre der EU-Kommission über die Maßnahmen, die zur Durchsetzung der Verordnung getroffen wurden, sowie innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf jedes Berichtszeitraums über die Implementierung Bericht erstatten.

www.talkdep.com

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