Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 (vgl. IP/06/857 und MEMO/06/256) wurde die Geldbuße auf der Grundlage des von Intel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit dem Verkauf von CPUs mit x86-Architektur erzielten Umsatzes berechnet.
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