miércoles, 6 de mayo de 2009

Einfuhr

Die Einfuhr von Robbenerzeugnissen ist ferner in solchen Fällen gestattet, in denen die Einfuhr "gelegentlich erfolgt und sich ausschließlich aus Waren zusammensetzt, die zum persönlichen Gebrauch von Reisenden oder ihrer Familien bestimmt sind".

www.focusdep.com

No hay comentarios:

Publicar un comentario