martes, 5 de mayo de 2009

Die Agentu

Die Agentur sollte sich bei ihrer Tätigkeit auf die Grundrechte im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union unter Einschluss der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten beziehen.

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