jueves, 7 de mayo de 2009

Außer

des Verwaltungsrats beträgt fünf Jahre. Sie ist nicht verlängerbar.
Außer bei normaler Neubesetzung oder im Todesfall endet
die Amtszeit eines Mitglieds oder eines stellvertretenden
Mitglieds nur, wenn es von seinem Amt zurücktritt. Erfüllt

www.focusdep.com

No hay comentarios:

Publicar un comentario