jueves, 7 de mayo de 2009

12

12 Absatz 5 gewählten Mitgliedern des Verwaltungsrats und
einem der Vertreter der Kommission im Verwaltungsrat. Die
vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit
kann den Sitzungen des Exekutivausschusses beiwohnen.

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