Die folgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die Differenz zwischen dem
vorläufigen Betrag der im Haushaltsplan 2009 erfassten VK-Korrektur 2008 (Berechnung gemäß Eigenmittelbeschluss 2000) und dem im VEBH 3/2009 zu erfassenden vorläufigen Betrag der VK-Korrektur 2008 (Berechnung gemäß Eigenmittelbeschluss 2007).
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