Im Falle weiterer EU-Beitritte zwischen 2008 und 2013 wird dieser Schwellenwert entsprechend angehoben. Der vorliegende VEBH 3/2009 betrifft die VK-Korrekturen für 2007 und 2008, deren Beträge durch den Eigenmittelbeschluss 2007 geändert wurden.
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